Richtlinien für Promoted Content und Publireportagen

nzz-cover

Neue Zürcher Zeitung

  • Sämtliche Textanzeigen sind (oben rechts oder oben links) klar mit «Anzeige», «Publireportage» oder «Promoted Content» zu kennzeichnen. Hierfür gilt Minimalschriftgrösse 9 Punkt (sichtbar und gut lesbar).
  • Das redaktionelle Layout der NZZ darf nicht 1:1 kopiert werden. Der Text darf nicht 5-spaltig aufgebaut sein, die Gestaltung muss sich deutlich von einer redaktionellen Seite unterscheiden.
  • Es darf keine redaktionelle oder sehr ähnliche Schrift verwendet werden:
    Textschrift = Times
  • Die Redaktion behält sich – bei zu naher Gestaltung an das Layout der NZZ – ein Vetorecht vor.
  • Die Layouterstellung kann auf Wunsch auch durch unseren hauseigenen Dienstleister NZZ Content Creation erfolgen
    (1/2 Seite CHF 750, 1/1 Seite CHF 1 000).
nzz-am-sonntag-cover

NZZ am Sonntag

  • Sämtliche Textanzeigen sind (oben rechts oder oben links) klar mit «Anzeige», «Publireportage» oder «Promoted Content» zu kennzeichnen. Hierfür gilt Minimalschriftgrösse 9 Punkt (sichtbar und gut lesbar).
  • Das redaktionelle Layout der «NZZ am Sonntag» darf nicht 1:1 kopiert werden. Der Text darf nicht 4-spaltig aufgebaut sein, die Gestaltung muss sich deutlich von einer redaktionellen Seite unterscheiden.
  • Es darf keine redaktionelle oder sehr ähnliche Schrift verwendet werden:
    Titelschrift = Cambon
    Textschrift = Tiempos
    Highlights = TWK Lausanne
  • Die Redaktion behält sich – bei zu naher Gestaltung an das Layout der «NZZ am Sonntag» – ein Vetorecht vor.
  • Die Layouterstellung kann auf Wunsch auch durch unseren hauseigenen Dienstleister NZZ Content Creation erfolgen
    (1/2 Seite CHF 750, 1/1 Seite CHF 1 000).
nzz-am-sonntag-magazin-cover

NZZ am Sonntag Magazin

  • Sämtliche Textanzeigen sind (oben rechts oder oben links) klar mit «Anzeige», «Publireportage» oder «Promoted Content» zu kennzeichnen. Hierfür gilt Minimalschriftgrösse 9 Punkt (sichtbar und gut lesbar).
  • Das redaktionelle Layout des «NZZ am Sonntag Magazin» darf nicht 1:1 kopiert werden. Der Text darf nicht 2-spaltig aufgebaut sein, die Gestaltung muss sich deutlich von einer redaktionellen Seite unterscheiden.
  • Es darf keine redaktionelle oder sehr ähnliche Schrift verwendet werden:
    Titelschrift = Sharp Grotesk
    Textschrift = GT Super
  • Die Redaktion behält sich – bei zu naher Gestaltung an das Layout des «NZZ am Sonntag Magazin» – ein Vetorecht vor.
  • Die Layouterstellung kann auf Wunsch auch durch unseren hauseigenen Dienstleister NZZ Content Creation erfolgen
    (1/2 Seite CHF 750, 1/1 Seite CHF 1 000).
nzz-z-magazin-cover

Z

  • Sämtliche Textanzeigen sind (oben rechts oder oben links) klar mit «Anzeige», «Publireportage» oder «Promoted Content» zu kennzeichnen. Hierfür gilt Minimalschriftgrösse 9 Punkt (sichtbar und gut lesbar).
  • Das redaktionelle Layout des «Z» darf nicht 1:1 kopiert werden. Der Text darf nicht 2- oder 4-spaltig aufgebaut sein, die Gestaltung muss sich deutlich von einer redaktionellen Seite unterscheiden.
  • Es darf keine redaktionelle oder sehr ähnliche Schrift verwendet werden:
    Titelschrift = Stanley
    Textschrift = Univers
  • Die Redaktion behält sich – bei zu naher Gestaltung an das Layout des «Z» – ein Vetorecht vor.
  • Die Layouterstellung kann auf Wunsch auch durch unseren hauseigenen Dienstleister NZZ Content Creation erfolgen
    (1/2 Seite CHF 750, 1/1 Seite CHF 1 000).
nzz-folio-cover

NZZ Folio

  • Sämtliche Textanzeigen sind (oben rechts oder oben links) klar mit «Anzeige», «Publireportage» oder «Promoted Content» zu kennzeichnen. Hierfür gilt Minimalschriftgrösse 9 Punkt (sichtbar und gut lesbar).
  • Das redaktionelle Layout des «NZZ Folio» darf nicht 1:1 kopiert werden. Der Text darf nicht 2-spaltig aufgebaut sein, die Gestaltung muss sich deutlich von einer redaktionellen Seite unterscheiden.
  • Es dürfen keine redaktionellen oder sehr ähnlichen Schriften verwendet werden:
    Textschriften =Times und Salmanazar
  • Die Redaktion behält sich – bei zu naher Gestaltung an das Layout des «NZZ Folio» – ein Vetorecht vor.
  • Die Layouterstellung kann auf Wunsch auch durch unseren hauseigenen Dienstleister NZZ Content Creation erfolgen
    (1/2 Seite CHF 750, 1/1 Seite CHF 1 000).
nzz-residence-cover

NZZ Residence

  • Sämtliche Textanzeigen sind (oben rechts oder oben links) klar mit «Anzeige», «Publireportage» oder «Promoted Content» zu kennzeichnen. Hierfür gilt Minimalschriftgrösse 9 Punkt (sichtbar und gut lesbar).
  • Das redaktionelle Layout des «NZZ Residence» darf nicht 1:1 kopiert werden. Der Text darf nicht 3-spaltig aufgebaut sein, die Gestaltung muss sich deutlich von einer redaktionellen Seite unterscheiden.
  • Es darf keine redaktionelle oder sehr ähnliche Schrift verwendet werden:
    Titelschrift = Garamond
    Textschrift = Europa
  • Die Redaktion behält sich – bei zu naher Gestaltung an das Layout des «NZZ Residence» – ein Vetorecht vor.
  • Die Layouterstellung kann auf Wunsch auch durch unseren hauseigenen Dienstleister NZZ Content Creation erfolgen
    (1/2 Seite CHF 750, 1/1 Seite CHF 1 000).
nzz-geschichte-cover

NZZ Geschichte

  • Sämtliche Textanzeigen sind (oben rechts oder oben links) klar mit «Anzeige», «Publireportage» oder «Promoted Content» zu kennzeichnen. Hierfür gilt Minimalschriftgrösse 9 Punkt (sichtbar und gut lesbar).
  • Das redaktionelle Layout des «NZZ Geschichte» darf nicht 1:1 kopiert werden. Der Text darf nicht 2-spaltig aufgebaut sein, die Gestaltung muss sich deutlich von einer redaktionellen Seite unterscheiden.
  • Es darf keine redaktionelle oder sehr ähnliche Schrift verwendet werden:
    Titelschrift = Stanley und Maison
    Textschrift = Aleksei
  • Die Redaktion behält sich – bei zu naher Gestaltung an das Layout des «NZZ Geschichte» – ein Vetorecht vor.
  • Die Layouterstellung kann auf Wunsch auch durch unseren hauseigenen Dienstleister NZZ Content Creation erfolgen
    (1/2 Seite CHF 750, 1/1 Seite CHF 1 000).

Le Temps

  • Name und Logo des Trägertitels sowie dessen Rubriken dürfen grundsätzlich nicht verwendet werden.
  • Die Publireportage muss sich für den Leser in Typografie und Layout deutlich vom redaktionellen Teil unterscheiden.
  • Der Auftraggeber muss klar ersichtlich sein.
  • Es darf keine redaktionelle oder sehr ähnliche Schrift verwendet werden:
    Titelschrift = Abril
    Textschrift = Burlingame
  • Die Seite wird mit einem min. 0.5 Punkt dicken Rahmen eingerahmt. Die Publireportage muss oberhalb des Rahmens links oder recht mit «PUBLICITÉ» gekennzeichnet werden.
  • Vor der Publikation bitten wir dich um ein Layout zur Genehmigung durch den Verlag.
Corriere-del-Ticino-Cover-23

Corriere del Ticino

  • Der Name und das Logo des Trägertitels sowie dessen Rubriken dürfen grundsätzlich nicht verwendet werden.
  • Das PR-Layout muss für den Leser deutlich vom redaktionellen Teil unterscheidbar sein.
  • Der Auftraggeber muss klar ersichtlich sein.
  • Die Schriftarten dürfen nicht dieselben sein wie die des «Corriere del Ticino»:
    Titelschrift = Praho Pro
    Textschrift = Amalia
  • Die Publireportage muss oben links oder rechts mit «Pubbliredazionale» gekennzeichnet werden.
La-Domenica-Cover

La Domenica

  • Der Name und das Logo des Trägertitels sowie dessen Rubriken dürfen grundsätzlich nicht verwendet werden.
  • Das PR-Layout muss für den Leser deutlich vom redaktionellen Teil unterscheidbar sein.
  • Der Auftraggeber muss klar ersichtlich sein.
  • Die Schriftarten dürfen nicht dieselben sein wie die von «La Domenica»:
    Titelschrift = Praho Pro
    Textschrift = Amalia
  • Die Publireportage muss oben links oder rechts mit «Pubbliredazionale» gekennzeichnet werden.

Newsletter-Anmeldung

Mit dem NZZone Newsletter informieren wir regelmässig über unsere Aktivitäten und Neuheiten.